Welche Gesundheitsdaten werden grundsätzlich für den Abruf über ELGA bereitgestellt
- Ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe: Krankenanstalten
- Labor- und Radiologiebefunde: Fachärzte für medizinische und chemische Labordiagnostik oder Hygiene und Mikrobiologie sowie Fachärzte für Radiologie, Krankenhäuser im Rahmen ambulanter Behandlungen
- Medikationsdaten: Ärzte, Apotheken (Krankenanstalten zu einem späteren Zeitpunkt)
In einem weiteren Schritt sollen zukünftig auch weitere Daten wie z.B. Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten über ELGA verfügbar gemacht werden. ELGA-Gesundheitsdaten werden erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ein ELGA-GDA mit ELGA arbeitet, erfasst. Rückwirkend werden keine ELGA-Gesundheitsdaten verfügbar gemacht.
Wie bekomme ich Zugang zu meinen ELGA-Gesundheitsdaten?
Sie persönlich haben Zugang zu Ihren Gesundheitsdaten über das ELGA-Portal auf www.gesundheit.gv.at. Für den Einstieg benötigen Sie eine Handysignatur bzw. Bürgerkarte. Sie können auch über die ELGA-Ombudsstelle Ihres Bundes-landes erfahren, welche Gesundheitsdaten von Ihnen in ELGA verfügbar sind und wer wann auf diese zugegriffen hat.
Jede Verwendung von ELGA wird von einem Protokollierungssystem aufgezeichnet. Egal ob Sie selbst oder ein in Ihre Behandlung/Betreuung involvierter ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter („ELGA-GDA", das sind Krankenanstalten, Einrichtungen der Pflege, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken) Zugriff genommen hat:
Die Protokollierung erfolgt immer! Sie können somit jederzeit alle Zugriffe lückenlos nachvollziehen.
Ersetzt ELGA das Gespräch zwischen Arzt und Patient?
Nein. Das persönliche Gespräch ist durch nichts ersetzbar. Durch ELGA sind e-Befunde und Medikationsdaten für Sie und Ihre ELGA-GDA, die in Ihrer Behandlung oder Betreuung involviert sind, einseh- und verfügbar.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen haben. Auch müssen Sie die in ELGA verfügbar gemachten Befunde nicht mehr in Papierform bei sich aufbewahren und mitbringen.
ELGA stellt Ihnen außerdem eine Liste aller Medikamente, die Ihnen verschrieben bzw. abgegeben worden sind („Medikationsliste"), zur Verfügung. Damit wird das Risiko gesenkt, dass Ihnen zukünftig ein falsches Medikament verschrieben wird.
Dürfen Ärzte bei zukünftigen Behandlungen meine in ELGA verfügbar gemachten Gesundheitsdaten verwenden?
Ja, es sei denn, Sie haben die entsprechenden Gesundheitsdaten in ELGA ausgeblendet bzw. gesperrt oder gelöscht, sodass Ihr ELGA-GDA die ELGA-Gesundheitsdaten nicht verwenden kann.
Welche Rechte habe ich als ELGA-Teilnehmer?
Sie haben das Recht, jederzeit Ihre ELGA zu verwenden. Sie haben u.a. das Recht, Ihre ELGA-Gesundheitsdaten auszublenden bzw. zu sperren, entsperren, löschen oder die Zugriffszeit zu verkürzen oder für bestimmte ELGA-GDA des besonderen Vertrauens bis zu einem Jahr zu verlängern.
Sie haben auch das Recht, der Verwendung von ELGA zu widersprechen oder sich gänzlich von ELGA oder einzelnen Arten von ELGA-Gesundheitsdaten (e-Befunde oder e-Medikation) abzumelden. Sie können sich jederzeit wieder anmelden. Sie selbst können jedoch keine Befunde oder Medikationsdaten in ELGA speichern.
Kann ich im Anlassfall die Aufnahme meiner Gesundheitsdaten in ELGA ablehnen?
Ja, Sie können verhindern, dass jene Gesundheitsdaten, die während Ihrer Behandlung oder Betreuung entstehen, in ELGA aufgenommen werden.
Sie können dieses Recht sowohl während eines Krankenhausaufenthaltes (bis zur Entlassung) als auch zu Beginn einer ambulanten Versorgung ausüben („situatives Opt-Out").
Falls Sie ein situatives Opt-Out wünschen, informieren Sie bitte einen Krankenhausmitarbeiter am Aufnahmeschalter oder, wenn dieser nicht besetzt ist, den Pfleger in der Ambulanz oder am Stationsstützpunkt.
In folgenden Situationen werden Sie von uns speziell auf dieses Widerspruchsrecht hingewiesen:
- HIV-Untersuchungen
- psychische Erkrankungen (Hauptdiagnose)
- genetische Untersuchungen und
- Schwangerschaftsabbruch.
Entstehen mir Nachteile, wenn ich die Aufnahme von ELGA-Gesundheitsdaten ablehne?
Nein, weil Sie vom Gesetz vor Benachteiligung geschützt sind. Sie dürfen weder beim Zugang zur medizinischen Versorgung noch hinsichtlich der Kostentragung benachteiligt werden.
Allerdings liegt es in Ihrer Eigenverantwortung, falls wegen des Fehlens dieser Daten eine (zukünftige) Behandlung bzw. Betreuung gar nicht oder nicht ausreichend erbracht werden kann.
Die ELGA-GDA sind nicht verpflichtet, Sie zu fragen, ob Sie ELGA-Gesundheitsdaten ausgeblendet bzw. gesperrt oder gelöscht haben.